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Schwerbehindertenrecht

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Rechtsanwalt Dr. Werner vertritt Sie auch auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts. Gegenstand von Streitigkeiten ist in diesem Bereich vor allem die Frage, ob die Voraussetzungen der Schwerbehinderung (das Vorliegen eines Grades der Behinderung von mindestens 50), und/oder ob die Voraussetzungen für die Zuerkennung von sog. Merkzeichen erfüllt sind.

Sofern die vom behandelnden Arzt vorgenommene Beurteilung die Beantragung der Feststellung des Schwerbehindertenstatus bzw. der Anerkennung eines Merkzeichens stützt, ist ein rechtliches Vorgehen gegen einen ablehnenden Bescheid des Versorgungsamtes stets sinnvoll, denn der Schwerbehindertenstatus gewährt (schwer)behinderten Menschen zahlreiche Nachteilsausgleiche, zum Beispiel:

  • Nachteilsausgleich durch erweiterten Kündigungsschutz
  • Nachteilsausgleich durch Zusatzurlaub
  • Nachteilsausgleich durch Gewährung eines steuerfreien Pauschbetrages
  • Nachteilsausgleich durch Kfz-Steuerermäßigung um 50 %
  • Nachteilsausgleich durch vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente

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