![[Bild]](images/dr-jur-frank-werner.jpg)
Rechtsanwalt Dr. Frank Werner
Fachanwalt für Medizinrecht
Kanzleigründer Dr. jur. F. Werner (geb. 1968) hat sich schon während seines Jurastudiums Anfang der 90er Jahre mit Medizinrecht befasst und 1997 bei dem bekannten Medizinrechtler Prof. Dr. Jochen Taupitz (Universität Mannheim) promoviert. Seit 1998 beschäftigt sich Dr. Werner als Rechtsanwalt ganz überwiegend mit Fragen rund um das Gesundheitswesen.
Seine juristische Laufbahn begann Rechtsanwalt Dr. Werner 1998 in der v.a. auf das Medizinrecht spezialisierten Kanzlei Ehlers, Ehlers & Partner in München. Von 2001 bis 2009 war Rechtsanwalt Dr. Werner in der Praxisgruppe Sozial- und Gesundheitswesen/Health Care der internationalen Sozietät NOERR tätig.
Rechtsanwalt Dr. Werner ist seit 2006 aufgrund langjähriger einschlägiger Tätigkeit und regelmäßiger nachgewiesener Fortbildung berechtigt, die Bezeichnung als Fachanwalt für Medizinrecht zu führen. Sein fachlicher Schwerpunkt ist zum einen die Vertretung von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenhausträgern. Daneben befasst sich Rechtsanwalt Dr. Werner auch mit weiteren Rechtsbereichen, die medizinrechtliches Know-how erfordern. So verhilft er insbesondere schwer behinderten Menschen sowie durch Verkehrsunfälle geschädigten Personen zu ihrem Recht.
Rechtsanwalt Dr. Werner ist auf dem Gebiet des Medizinrechts durch zahlreiche Publikationen hervorgetreten und war nebenberuflich Mitherausgeber und Schriftleiter der im renommierten Nomos-Verlag erscheinenden Fachpublikation „KHR - Zeitschrift für das gesamte Krankenhausrecht“.
