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Arztrecht - Zahnarztrecht

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Das Arztrecht/Zahnarztrecht ist für Ärzte und Zahnärzte von zentraler Bedeutung. Zahlreiche (zahn)arztrechtliche Sondervorschriften bestimmen den rechtlichen Rahmen des Berufs der Ärzte und Zahnärzte. Das Arztrecht/Zahnarztrecht hat aus diesem Grund auch wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung von Verträgen, an denen Ärzte/Zahnärzte beteiligt sind. Dabei kann Rechtsanwalt Dr. Werner Ihnen mit umfangreicher Erfahrung im Zusammenhang mit der Gründung von Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften, Teil-Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Kooperationsgemeinschaften, Praxisverbünden oder dem Abschluss von Praxismietverhältnissen hilfreich zur Seite stehen. Gleiches gilt auch für Praxisgründungen, -abgaben und -übernahmen. Rechtsanwalt Dr. Werner unterstützt Sie auch bei der Zusammenarbeit mit der pharmazeutischen Industrie, z. B. bei der Teilnahme an Klinischen Prüfungen oder Anwendungsbeobachtungen und dem Abschluss von Prüfarztverträgen.

Darüber hinaus berät Sie Rechtsanwalt Dr. Werner in berufsrechtlichen Fragen, etwa bei Auseinandersetzungen mit den (Zahn)Ärztekammern oder den Approbationsbehörden.

Das Kassen(zahn)arztrecht regelt den Zugang von Ärzten und Zahnärzten zum System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mit der Berechtigung zur Teilnahme an der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter sind zahlreiche Pflichten verbunden, die immer wieder Anlass für Auseinandersetzungen mit den verschiedenen Behörden im GKV-System sind. Rechtsanwalt Dr. Werner begleitet Kassenärzte und Kassenzahnärzte bei Wirtschaftlichkeits-, Plausibilitäts- und Disziplinarverfahren. Ebenso steht Rechtsanwalt Dr. Werner auch bei Fragen der Honorierung kassen(zahn)ärztlicher Leistungen zur Verfügung, insbesondere im Zusammenhang mit Verfahren gegen Honorarbescheide, Streitigkeiten über die Bemessung von Regelleistungsvolumina, Budgeterhöhungsverfahren oder der Abwehr von sachlich-rechnerischen Richtigstellungen.

Wie Wettbewerber über Rechtsanwalt Dr. Werner urteilen:

„sehr qualifizierter Vertragsarztrechtler“

aus dem JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2004/2005, S. 489 – das JUVE-Handbuch ist ein von einer unabhängigen Redaktion vor allem auf der Grundlage der Befragung von konkurrierenden Anwälten recherchiertes Nachschlagewerk, das im Bereich des Arztrechts über das Dienstleistungsangebot von einschlägig ausgewiesenen, in Deutschland tätigen Kanzleien informiert.

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